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Gruppenbeschluss
Die Basisgruppe hat mehrheitlich beschlossen, dass bei Unternehmungen niemand Schadensersatz verlangen kann und dass grundsätzlich eine Kostenbeteiligung zu zahlen ist.
Wenn Gruppen gemeinsam mit einem Privat-PKW fahren werden die Benzinkosten geteilt.
Wenn eine Unternehmung eine Anmeldung erfordert, ist diese verbindlich. Anfallende Kosten sind im Voraus bei den Organisatoren zu entrichten. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung bei späterer Abmeldung.






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